Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Fa. PeKodiuS - Inhaberin Melanie Lambrecht, Fanningerstr. 13, 10365 Berlin (nafolgend Berater genannt) mit ihren Vertagspartner. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des Auftraggebers, sind nur gültig, wenn sie mit dem Berater schriftlich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen seitens des Beraters werden vor Auftragserteilung schriftlich vorglegt.

§2 Leistungsumfang

Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Vertragsunterlagen, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Beraters. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen Berater und Auftraggeber zustande gekommenen Vertrages. Die Leistungen des Beraters sind nach Abschluss des Auftrages erbracht.

§3 Vertragsabschluss

Der Auftraggeber erklärt mit Unterzeichnung des Vertrages den Berater gegenüber, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

§4 Informationspflicht

Beide Parteien verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Berater Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Étwaige notwendige Bestätigungen (insbesondere im Bereich der Privaten Arbeitsvermittlung) werden vom Auftraggeber innerhalb der Fristen unterzeichnet.

§5 Datenschutz

Der Berater verpflichtet sich alle erlanngten Kenntnisse streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte und erstellte Leistungen des Vertrages unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Alle Daten werden ausdrücklich nur zur Auftragserfüllung genutzt und werden nicht an Dritte weitergegeben.

§6 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt die die Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, berechtigen den Berater die Erfüllung der Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§7 Vergütung

Vergütungspflichtige Leistungen werden schriftlich vereinbart und werden in Rechnung gestellt (inkl. MwSt). Zahlungen sind, wenn nicht anderes vereinbart, nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Beraters oder nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Berater ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

§8 Vertragsdauer und Kündigung

Es gelten die im Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.

§9 Haftung und Gerichtsstand

Der Berater übernimmt keine Erfolgsgarantie und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit der Vermittlungstätigkeit des Beraters oder anderer vertraglicher Leistungen in Zusammenhang gebracht werden können.

Er haftet nur für Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Es wird keine Haftung für unkorrekt gemachte Angaben durch den Auftraggeber übernommen.

Gerichtsstand ist Berlin.

§10 Änderungen des Auftrages

Änderungen und Ergänzungen des Auftrages / Vertrages bedürfen der Schriftform. Solange Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch. Der Berater ist verpflichtet Änderungsverlange des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt.

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien haben die unwirksame Klausel, durch eine wirtschaftlich gleichwertige wirksame Bestimmung zu ersetzten.

 

Stand, Juli 2011